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Das Ehrenamt an BS und TI
 

Erläuterungen zum Bewertungssystem

Zeugnisperioden

Das Zeugnis wird Ihnen viermal unterbreitet: Ende Oktober, Anfang Januar, Ende März und Ende Juni.

Am Ende jeder Periode wird das Zeugnis von den Eltern eingesehen und unterschrieben.



Bewertungsskala

1
Die Leistung ist ungenügend: Grundkenntnisse fehlen.
2
Die Leistung ist ungenügend: Grundkenntnisse sind nur lückenhaft vorhanden.
3
Die Leistung ist ungenügend: Grundkenntnisse sind nur durch zusätzliche Arbeiten und Anstrengungen zu erreichen.
4
Die Leistung ist mangelhaft: die Mängel können jedoch behoben werden.
5
Die Leistung ist ausreichend: die Kenntnisse sind erreicht, müssen aber noch gefestigt und ausgebaut werden.
6
Die Leistung ist befriedigend.
7
Die Leistung ist gut.
8
Die Leistung ist sehr gut.
9
Die Leistung ist ausgezeichnet.
10
Die Leistung ist perfekt.






Gewichtung der Jahresarbeiten – Prüfungen

  1. Jahresarbeiten (JA) setzen sich aus Noten der Abfragungen, Diktate, Hausaufgaben, Bilanzen, Vorträge ... zusammen.

  2. Prüfung (P) = Note der Arbeit, die in der Prüfungszeit (Weihnachten/Jahresende) geschrieben wird, und die Note der Endarbeit in der Bestimmungsstufe.

1. Stufe: 1. u. 2. Jahr A

1. Periode 2. Periode 3. Periode 4. Periode

JA JA P JA JA P

4/4 2/4 2/4 4/4 2/4 2/4

Die Jahresendnote ist der Schnitt der im Zeugnis stehenden Noten der 4 Perioden.


2. Stufe: 3. u. 4. Jahr
A / QT / QB

1. u. 2. Periode 3. Periode 4. Periode

JA P JA JA P

2/5 3/5 5/5 1/5 4/5

Die Jahresendnote ist der Schnitt der im Zeugnis stehenden Noten der 2., 3. u. 4. Periode.


3. Stufe: 5. u. 6. Jahr
A / QT / QB

1. u. 2. Periode 3. u. 4. Periode

JA P JA P

2/5 3/5 2/5 3/5

Die Jahresendnote ist der Schnitt der im Zeugnis stehenden Noten der 2. und 4. Periode.

Im 6. Jahr der A-Abteilung ist das Abiturzeugnis in sechs Stufen gegliedert: ungenügend - mangelhaft - ausreichend - befriedigend - gut - sehr gut.



Beschluss des Klassenrates am Ende des Schuljahres

Am Ende eines jeden Schuljahres wird vom Klassenrat eine der folgenden Entscheidungen getroffen:
  1. Der Schüler darf das Studium ohne Einschränkung fortsetzen. Er erhält die Orientierungsbescheinigung A.
  2. Der Schüler darf das Studium mit Ausnahme einer oder mehrerer Studienrichtungen oder Abteilungen, die genau angegeben werden, fortsetzen. Er erhält die Orientierungsbescheinigung B.
  3. Der Schüler wird nicht versetzt. Er erhält die Orientierungsbescheinigung C.
  4. Bei größeren Lücken können Ferienarbeiten oder Nachprüfungen gegeben werden.
Die Orientierungsbescheinigungen werden in der Schule aufbewahrt. Nur beim Schulwechsel werden sie ausgehändigt.

Das Zeugnis ist eine der bestehenden Informationsquellen für die Eltern.

Weitere Möglichkeiten sind:
  • die Elternsprechabende, an denen alle Lehrer, die Erzieher, die Direktoren und der Schulpsychologe zu Einzelgesprächen bereit sind;
  • das persönliche Gespräch mit dem Klassenleiter, den Fachlehrern, den Erziehern, den Direktoren und dem Schulpsychologen, die nach vorheriger Vereinbarung zu erreichen sind.


 
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