BS-Gymnasium TI Technisches Institut Abendschule Teilzeitunterricht Internat
 
 

 

Das Ehrenamt an BS und TI
 

V. Einige praktische Hinweise

1. Vor Beginn des Unterrichts und nach 16 Uhr 00
- Wenn ich um 8 Uhr 05 in der Schule eintreffe, kann ich in den Spielsaal gehen. Die Klassen bleiben bis 8 Uhr 20 geschlossen. Ich trage also keine Schultasche zur Klasse.
- Wenn mein Bus erst um 16 Uhr 30 kommt oder wenn ich später  privat abgeholt werde, kann ich schon in  der Schule  Aufgaben erledigen.



2. Mein Verhalten in den Fluren
- In den Fluren gehe ich rechts.
- Zu Beginn der Pause kann ich meine Schultasche im Flur abstellen.
- Wenn ich Unterricht in der Werkstatt habe, nehme ich  meine Schultasche mit dorthin.
- Wenn ich zur Messe gehe, stelle ich meine  Schultasche in die Ecke vor dem Chemiesaal (324) ab.
- Ich verstelle nicht die Taschen anderer Schüler.



3. Wenn ich etwas verloren habe
- Damit ich das Verlorene zurückfinden kann, ist es wichtig meine Sachen zu kennzeichnen.
- Besser aber ist, überhaupt nichts zu vergessen oder liegen zu lassen.
- Geldbeutel und Brieftasche trage ich immer bei mir und lasse sie nicht in der Schultasche. Ich kann sie   auch im Sekretariat hinterlegen bzw. beim Sportunterricht dem Sportlehrer abgeben.
- Wenn ich Sachen finde, die mir nicht gehören, gebe ich sie im Sekretariat ab.
- Liegengebliebene Sachen werden vom Hauspersonal  oder von den Lehrpersonen  zum Sekretariat gebracht.



4. Verspätungen
Wenn ich morgens oder nachmittags in der 1. Stunde verspätet bin, gehe ich zum Sekretariat (206). Ich werde nur zum Unterricht zugelassen, wenn ich mich vorher im Sekretariat gemeldet habe.



5. Abwesenheiten
Bei  Abwesenheit eines Schülers, erhalten die Eltern per Post eine Abwesenheitskarte seitens des Schule. Diese Abwesenheitskarte muss beim ersten Schulbesuch nach der Abwesenheit im Sekretariat abgegeben werden. Durch das ministerielle Rundschreiben vom 10.02.2000 werden wir aufgefordert, den Eltern nachstehende Mitteilung zukommen zu lassen bezüglich der Regelung der Abwesenheiten der Schüler:
„In der Schulordnung ist die maximale Zahl der Abwesenheiten festgelegt, die von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülern gerechtfertigt werden dürfen. Diese Obergrenze beträgt an unserer Schule höchstens 24 halbe Tage.“

 Abwesenheiten
- die durch ärztliches Attest belegt sind (Attest in der Schule abgeben);
- die auf Vorladung einer öffentlichen Behörde oder der Notwendigkeit, dorthin zu gehen (Bescheinigung der Behörde erforderlich), beruhen;
- die durch Todesfall eines Familienangehörigen begründet sind
- Eltern oder Verwandte 1.Grades: 4 Tage max.
- Verwandter 2.Grades (im selben Haus): 2 Tage max.
- Verwandter 2./3./4. Grades (nicht im selben Haus): 1 Tag.
(kein schriftlicher Nachweis erforderlich)
- sind nicht von obengenannter Obergrenze betroffen;
- bedürfen keiner besonderen Genehmigung;
- die Betroffenen haben lediglich die Pflicht, dies mitzuteilen und zu belegen.

Abwesenheiten
- die durch höhere Gewalt bedingt sind;
- die auf außergewöhnliche Umstände beruhen oder die mit familiären, Gesundheits- bzw. Beförderungsproblemen zusammenhängen;
o sind von obengenannter Frist betroffen (werden also von der Obergrenze – 24 halbe Tage – abgezogen)
o bedürfen immer der Genehmigung :
- seitens des Schulleiters, wenn unterhalb von 3 aufeinanderfolgenden Tagen,
- seitens der Regierung, wenn oberhalb von 3 aufeinanderfolgenden Tagen.
Alle Abwesenheiten, die nicht unter a) und b) fallen, gelten als ungerechtfertigt.
In diesem Fall muss dies den Eltern bzw. dem Volljährigen bis Ende der Woche schriftlich mitgeteilt werden. Eine ungerechtfertigte und wiederholte Abwesenheit des Schülers kann dessen Regularität in Frage stellen d.h., dass die mit dem Abschluss des Studienjahres verbundenen gesetzlichen Rechtsfolgen nicht erworben werden d.h., dass das Schuljahr nicht anerkannt wird.

Während der Prüfungen muss jedes Fehlen durch ein ärztliches Attest belegt werden. (Regelung der Schule)



6. Benehmen im Studiersaal
- Ich halte meine Bank in Ordnung.
- Um studieren zu können und andere nicht beim Studieren zu stören, schweige ich.
- Den Platz im Studiersaal verlasse ich nur mit Erlaubnis  des Erziehers.
- Wenn ich meine Lektion gelernt habe darf ich mit Erlaubnis des Erziehers zur Mediothek bzw. Cyberklasse.



7. Wo esse ich ?
- Mittagessen und Suppe werden im neuen Restaurant eingenommen.
- Wenn ich Butterbrote mitbringe, esse ich im Studiersaal; um dort die Bänke sauber zu halten,   benötige ich ein  sauberes Handtuch als Unterlage.
- Ich esse nicht in Fluren und Klassen. Ich nehme mir Zeit zum Essen. Jeder bekommt dafür einen Sitzplatz.
- Den Mädchen steht in der Mittagspause der Raum 319 zur Verfügung. Bitte auch hier auf  Sauberkeit achten !



8. Benehmen in den Pausen
- Ich halte mich auf dem Schulgelände auf. Es gehören nicht zum Schulgelände: der Weg zum Chiroheim, die Parkplätze, die Rasenflächen vor dem Denkmal und die Treppenstufen des ehemaligen Haupteingangs, die Werkhallen und deren Umgebung sowie das Gelände vor dem Neubau des Technischen Instituts.
- Ab der 3. Klasse darf ich in Richtung Galhausen spazieren gehen. Dabei achte ich darauf, den Bürgersteig zu benutzen, selbstverständlich respektiere ich das Eigentum und die Ruhe der Anlieger und werfe keinen Müll in die Landschaft.
- Ich spiele im Innenhof keinen Fußball, da sonst andere Schüler gefährdet sind und viele Fensterscheiben zu  Bruch gehen.
- Im Winter ist es nicht erlaubt, mit Schneebällen zu werfen, da allzu schnell jemand ins Auge getroffen werden könnte.



9. Erlaubnisse und Stadtausgang
- Für den Stadtausgang gilt folgende Regelung :
1. Jahr : 1 x im Monat mit jeweils schriftlicher Erlaubnis der Eltern
2. Jahr : 2 x im Monat mit jeweils schriftlicher Erlaubnis der Eltern
3. Jahr : 3 x im Monat mit jeweils schriftlicher Erlaubnis der Eltern
4. Jahr : 4 x im Monat mit Erlaubnis des Erziehers
5. Jahr : jeden Donnerstag und 4 x im Monat mit  Erziehererlaubnis
6. + 7. Jahr: jeden Tag.

Dies gilt nicht für die St.Vither Schüler, die nach  Hause essen gehen.
- an den Markttagen darf ich zur Stadt, wenn mir meine Eltern eine Jahreserlaubnis erteilt haben. Die Marktausgänge werden in diesem Fall nicht von der  Anzahl erlaubter Ausgänge abgezogen. Wenn keine Jahreserlaubnis erteilt wurde, muss ich jeweils eine schriftliche Erlaubnis mitbringen.
- Vom Unterricht dispensieren kann nur der Direktor. Dispens vom Sportunterricht erteilt der Sportlehrer. Bei eintägiger Sportdispens bleibe ich bei der Sportklasse.



10. Prüfungsordnung
- Während der Prüfungszeit (Weihnachten und Jahresende) kann man nach 10 Uhr 40 nach Hause gehen um sich auf nächste Prüfung vorzubereiten oder in der Schule studieren.
- Diesbezüglich erhalten die Eltern nach Allerheiligen ein Schreiben, auf dem sie vermerken ob ihr Sohn/ ihre Tochter nach Hause kommt oder in der Schule studiert.
- Bei mündlichen Prüfungen, kann man nach Beendigung der Prüfung nach Hause gehen.



11. Öffnungszeiten und Sprechstunden
- Für alle Formulare, Rechnungen, Ablichtungen, Bescheinigungen gehe man zum Schalter Büro 206 :   nur während der Pausen; nicht beim Stundenwechsel und nicht während der Unterrichtsstunden
- Sekretariat : * morgens von 8.00 bis 12.00 Uhr * nachmittags von 13.00 bis 16.15 Uhr
- Sprechstunden :
-- für die Eltern mit dem Direktor: täglich von 9.00 bis 11.30 Uhr oder nach Vereinbarung.
-- mit den Klassenleitern und den Fachlehrern: nach Vereinbarung.
-- mit dem Schulberater: nach telefonischer Vereinbarung : 080/22 66 54.
-- für die Schüler :
- ebenfalls nach Vereinbarung oder in der Vormittagspause.
- Schulberatung:  Dienstagsvormittags.

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