|
| |
IV. Wir setzen Grenzen
Eine Schule trägt Verantwortung für alle ihre Schüler/Innen und
Lehrer/Innen. Sie kommt nicht umhin klare Grenzen zu setzen.
Grenzziehungen haben nichts mit Willkür zu tun. Sie dienen dazu
Jugendliche vor Schaden zu bewahren und Erziehende vor
Erschöpfung.
- Erziehung zum gepflegten Umgang mit anderen,
- Förderung unerlässlicher Arbeitseinstellung,
- Schaffung einer positiven Lernatmosphäre:
1. Wir wollen ein positives Klima schaffen
Deshalb ist es uns wichtig, dass jegliche Aggressionssignale, dass
Verbreitung von menschenverachtendem Gedankengut, dass Drohgebärden
und Bandenbildung sowie furchteinflößende Erscheinungsformen in
der Schule keinen Platz haben.
Wir ordnen diesbezüglich der Symbolik einen großen Stellenwert zu.
Wissend, dass Jugendliche sich dessen nicht immer bewusst sind und dies
oft nur als Modeerscheinung betrachten, wollen wir niemandem etwas
unterstellen. Trotzdem ziehen wir auch hier vorbeugend klare
Grenzen.
Aus diesem Grunde ist folgendes verboten:
- Rasiertes oder teilweise rasiertes Haupthaar (außer im Krankheitsfall).
- Militärkleidung (Tarnjacken, Tarnhosen, u.a....)
- Kleidung und uniformähnliche Kleidung (Bomberjacken u.a.), die in
ihrer Symbolik oder durch Zeichen und Schriftzüge furchteinflößend
wirken oder rechtsextremes Gedankengut (auch versteckt) verbreiten bzw.
Gruppen und Vereinigungen zuzuordnen sind, die dieses Gedankengut
vertreten.
- Kleidung, die durch ihre Symbolik oder durch Zeichen und Schriftzüge
- menschenverachtendes
- rassistisches
- gewaltverherrlichendes
- obszönes
- religiöse Gefühle verletzendes Gedankengut verbreitet.
Wer oben genannten Regeln nicht entspricht, wird nach Hause geschickt
und erst wieder zur Schule zugelassen, wenn er den Auflagen entspricht.
Nachfolgende Verhaltensweisen werden besonders streng geahndet:
- Wer andere Schüler/Innen bedroht, erpresst, absichtlich schlägt und
ständig provoziert, wird zeitweise von der Schule verwiesen.
Im Wiederholungsfall wird ein definitives Ausschlussverfahren eingeleitet.
- Jegliche Waffe, auch Spielzeugwaffen, und jeglicher Gegenstand, der
mit der Absicht als Waffe zu dienen, mitgebracht wird, ist verboten.
Diese werden beschlagnahmt und je nach Fall wird ein definitives Ausschlussverfahren eingeleitet.
2. Wir wollen ein Klima fördern, das von Respekt und Vertrauen geprägt ist
Deshalb sollte jeder auf Verhaltensweisen verzichten, die anderen –auch sich selber – Schaden zufügen.
Aus diesem Grunde sind folgende Verhaltensweisen strikt untersagt und werden streng geahndet:
- Rufschädigende Internetseiten und Schriftstücke, die vom Inhalt
und/oder von Form her, Schülerinnen und Schüler unserer Schule, das
Personal unserer Schule und unsere Institution verunglimpfen, werden im
Rahmen der Gesetzgebung bezüglich Mobbing und Schutz der Privatsphäre
zur Anzeige gebracht.
Gegen die Verursacher, sofern sie Mitglied unserer Schulgemeinschaft
sind, wird wegen Vertrauensmissbrauchs eine definitives
Ausschlussverfahren eingeleitet.
- Handel ,Geld- und Tauschgeschäfte unter Schülern/Innen sind in der
Schule untersagt, um Hehlerei und Übervorteilung von anderen
Schülern/Innen zu unterbinden.
Bei Übertritt wird die Ware und der Erlös konfisziert und nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
- Diebstahl führt zur Einleitung des zeitweiligen Ausschlussverfahrens;
im Wiederholungsfalle zum endgültigen Ausschlussverfahren. Die Schule
behält sich das Recht der Anzeigeerstattung vor.
- Knallkörper, Stinkbomben und alle sogenannten Scherzartikel, die
gefährlich sind und auf Schadenfreude basieren, sind untersagt.
Bei Übertritt ist Nachsitzen mit entsprechender schulischer oder sozialer Arbeit angesagt, am Freitag nach Schulschluss.
- Beschädigung des Eigentums anderer Schüler und der Schule: Kaugummi,
flüssiger Tipp-Ex, breite Filzstifte, Messer jeglicher Art (auch
Cutter) sind in der Schule nicht zugelassen, da damit Schaden
verursacht werden könnte.
Bei Übertritt muss man für den Schaden aufkommen und außerdem nach der Schulzeit Putzarbeit in der Schule übernehmen.
- Drogen : Der Besitz, der Konsum und die Weitergabe von illegalen
Drogen (einschließlich Cannabis) zieht die Einleitung eines definitiven
Ausschlussverfahrens nach sich. Die Schule behält sich das Recht der
Anzeigeerstattung vor.
- Rauchen : Bis 16 ist es strikt untersagt zu rauchen. Bei Übertritt
werden die Rauchwaren konfisziert und ein Buch über die Schädlichkeit
des Rauchens zur Pflichtlektüre gemacht.
Ab 16 (dies ist keine Empfehlung) ist es
- nur in den Pausen : 10 Uhr 40 und 12 Uhr 35
- nur vor der Garageneinfahrt erlaubt.
Bei Übertretung wird nach einer
ersten Verwarnung 1 Woche Rauchverbot erteilt, verbunden mit der
Pflicht sich in den Pausen im Inneren des Hauses aufzuhalten.
- Alkoholkonsum ist während der Schulzeit (inklusive Pausen) strikt untersagt.
Bei Übertretung werden die Eltern
sofort telefonisch oder schriftlich benachrichtigt und gegebenenfalls
wird ein Klassenrat einberufen, der über die weiteren Maßnahmen
befindet.
3. Wir wollen Unfällen vorbeugen und die Sicherheit anderer Schüler gewährleisten:
Mofas und Autos:
- dürfen während der Schulzeit (inklusive Pausen) nicht benutzt werden,
außer von Schülern, die mittags nach Hause essen gehen (wir empfehlen
diesen Schülern ein Fahrrad).
- während der Schulzeit (inklusive Pausen) ist der Aufenthalt in Autos untersagt.
- Schüler dürfen nur von den anderen Schülern mitgenommen werden, wenn
dafür eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern vorliegt.
Bei Übertritt muss der Schlüssel morgens im Sekretariat abgegeben werden.
4. Wir wollen auf die zukünftige Berufswelt vorbereiten
Dazu gehört u.a., dass man lernt zwischen Freizeit und Arbeitszeit zu
unterscheiden. In der Arbeitswelt und bei der Stellensuche wird man
erfahren, dass eigenes Dazutun gefordert ist und einem Einschränkungen
abverlangt werden. Deshalb betrachten wir es als unsere Aufgabe auf
diese Zeit vorzubereiten, indem wir Schule als Arbeitsort verstehen, wo
Regeln vorgegeben sind, die zum Teil bei Stellenbewerbungen und in der
Arbeitswelt auch eine Rolle spielen können.
- Symbole und Zeichen die Null-Bock Mentalität verbreiten, sind verboten.
Bei Übertritt wird man aufgefordert der Auflage zu entsprechen und bei
Nichteinhalten der Aufforderung ist man nicht zum Unterricht zugelassen
bis man ihr entspricht.
- Wirtshausbesuch ist während der Schulzeit (inkl. Pausen) untersagt.
Bei Übertritt werden 5 Tage
Stadtausgangsverbot erteilt mit der Auflage eine Pausenaktivität für
jüngere Schüler/Innen zu gestalten.
- Der Gebrauch von Handy, Walkman, Discman, Gameboy u.a. ist in der Schule nicht zugelassen.
Bei Übertritt werden diese konfisziert und nur an den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
- Handys mit integrierter Kamera sowie jegliche andere Kamera sind zum Schutz der Privatsphäre in der Schule strikt untersagt.
- Haarfärben: Provozierende Haarfarben sind nicht zugelassen.
- Piercing: sollte diskret sein. Piercing im Augen -, Mund – (inkl. Zunge) und Kinnbereich ist nicht zugelassen.
- Tattoos: sollten diskret sein. Implantate sind nicht erlaubt.
Bei Übertritt wird man aufgefordert
der Auflage zu entsprechen und bei Nichteinhalten der Aufforderung, ist
man nicht zum Unterricht zugelassen bis man ihr entspricht.
< zurück
|
|
|
 |
Förderverein Damit er der Schule helfen kann, braucht er Ihre Mitgliedschaft ... mehr >> Buch zum 75Jährigen
 Das Buch zum Jubiläum ist erschienen Mehr als ein Geschichtsbuch Infos hier ... Misserfolg in der Schule ?Unlust an der Schule? Pubertät - was nun ?  Der Elternratgeber auf familie-schule.eu Ehrenamt an der BS
Viele Extras an der BS wären nicht möglich, wenn sich nicht Schüler, Lehrer Verwaltung und Eltern ehrenamtlich engagieren würden ... Mehr...
Newsarchiv
Hier finden Sie frühere Nachrichten
mehr >> |
 |
|
|
 |
|