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Das Ehrenamt an BS und TI
 

IV. Wir setzen Grenzen

Eine Schule trägt Verantwortung für alle ihre Schüler/Innen und Lehrer/Innen. Sie kommt nicht umhin klare Grenzen zu setzen. Grenzziehungen haben nichts mit Willkür zu tun. Sie dienen dazu Jugendliche vor Schaden zu bewahren und Erziehende vor Erschöpfung. 
- Erziehung zum gepflegten Umgang mit anderen,
- Förderung unerlässlicher Arbeitseinstellung,
- Schaffung einer positiven Lernatmosphäre:



1. Wir wollen ein positives Klima schaffen
Deshalb ist es uns wichtig, dass jegliche Aggressionssignale, dass Verbreitung von menschenverachtendem Gedankengut, dass Drohgebärden und  Bandenbildung sowie furchteinflößende Erscheinungsformen in der Schule keinen Platz haben.
Wir ordnen diesbezüglich der Symbolik einen großen Stellenwert zu. Wissend, dass Jugendliche sich dessen nicht immer bewusst sind und dies oft nur als Modeerscheinung betrachten, wollen wir niemandem etwas unterstellen. Trotzdem ziehen wir auch hier  vorbeugend klare Grenzen.

 Aus diesem Grunde ist folgendes verboten:
- Rasiertes oder teilweise rasiertes Haupthaar (außer im Krankheitsfall).
- Militärkleidung (Tarnjacken, Tarnhosen, u.a....)
- Kleidung und uniformähnliche Kleidung (Bomberjacken u.a.), die in ihrer Symbolik oder durch Zeichen und Schriftzüge furchteinflößend wirken oder rechtsextremes Gedankengut (auch versteckt) verbreiten bzw. Gruppen und Vereinigungen zuzuordnen sind, die dieses Gedankengut vertreten.
- Kleidung, die durch ihre Symbolik oder durch Zeichen und Schriftzüge
- menschenverachtendes
- rassistisches
- gewaltverherrlichendes
- obszönes
- religiöse Gefühle verletzendes Gedankengut verbreitet.

Wer oben genannten Regeln nicht entspricht, wird nach Hause geschickt und erst wieder zur Schule zugelassen, wenn er den Auflagen entspricht.

Nachfolgende Verhaltensweisen werden besonders streng geahndet:
- Wer andere Schüler/Innen bedroht, erpresst, absichtlich schlägt und ständig provoziert, wird zeitweise von der Schule verwiesen.
Im Wiederholungsfall wird ein definitives Ausschlussverfahren eingeleitet.

- Jegliche Waffe, auch Spielzeugwaffen, und jeglicher Gegenstand, der mit der Absicht als Waffe zu dienen, mitgebracht wird, ist verboten.
Diese werden beschlagnahmt und je nach Fall wird ein definitives Ausschlussverfahren eingeleitet.



2. Wir wollen ein Klima fördern, das von Respekt und Vertrauen geprägt ist
Deshalb sollte jeder auf Verhaltensweisen verzichten, die anderen –auch sich selber – Schaden zufügen.

Aus diesem Grunde sind folgende Verhaltensweisen strikt untersagt und werden streng geahndet:

- Rufschädigende Internetseiten und Schriftstücke, die vom Inhalt und/oder von Form her, Schülerinnen und Schüler unserer Schule, das Personal unserer Schule und unsere Institution verunglimpfen, werden im Rahmen der Gesetzgebung bezüglich Mobbing und Schutz der Privatsphäre zur Anzeige gebracht.
Gegen die Verursacher, sofern sie Mitglied unserer Schulgemeinschaft sind, wird wegen Vertrauensmissbrauchs eine definitives Ausschlussverfahren eingeleitet.

- Handel ,Geld- und Tauschgeschäfte unter Schülern/Innen sind in der Schule untersagt, um Hehlerei und Übervorteilung von anderen Schülern/Innen zu unterbinden.

Bei Übertritt wird die Ware und der Erlös konfisziert und nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.

- Diebstahl führt zur Einleitung des zeitweiligen Ausschlussverfahrens; im Wiederholungsfalle zum endgültigen Ausschlussverfahren. Die Schule behält sich das Recht der Anzeigeerstattung vor.
- Knallkörper, Stinkbomben und alle sogenannten Scherzartikel, die gefährlich sind und auf Schadenfreude basieren, sind untersagt.

Bei Übertritt ist Nachsitzen mit entsprechender schulischer oder sozialer Arbeit angesagt, am Freitag nach Schulschluss.

- Beschädigung des Eigentums anderer Schüler und der Schule: Kaugummi, flüssiger Tipp-Ex, breite Filzstifte, Messer jeglicher Art (auch Cutter) sind in der Schule nicht zugelassen, da damit Schaden verursacht werden könnte.

Bei Übertritt muss man für den Schaden aufkommen und außerdem nach der Schulzeit Putzarbeit in der Schule übernehmen.

- Drogen : Der Besitz, der Konsum und die Weitergabe von illegalen Drogen (einschließlich Cannabis) zieht die Einleitung eines definitiven Ausschlussverfahrens nach sich. Die Schule behält sich das Recht der Anzeigeerstattung vor.
- Rauchen : Bis 16 ist es strikt untersagt zu rauchen. Bei Übertritt werden die Rauchwaren konfisziert und ein Buch über die Schädlichkeit des Rauchens zur Pflichtlektüre gemacht.

Ab 16 (dies ist keine Empfehlung) ist es
- nur in den Pausen : 10 Uhr 40  und 12 Uhr 35
- nur vor der Garageneinfahrt erlaubt.

Bei Übertretung wird nach einer ersten Verwarnung 1 Woche Rauchverbot erteilt, verbunden mit der Pflicht sich in den Pausen im Inneren des Hauses aufzuhalten.

- Alkoholkonsum ist während der Schulzeit (inklusive Pausen) strikt untersagt.

Bei Übertretung werden die Eltern sofort telefonisch oder schriftlich benachrichtigt und gegebenenfalls wird ein Klassenrat einberufen, der über die weiteren Maßnahmen befindet.



3. Wir wollen Unfällen vorbeugen und die Sicherheit anderer Schüler gewährleisten:
Mofas und Autos:
- dürfen während der Schulzeit (inklusive Pausen) nicht benutzt werden, außer von Schülern, die mittags nach Hause essen gehen (wir empfehlen diesen Schülern ein Fahrrad).
- während der Schulzeit (inklusive Pausen) ist der Aufenthalt in Autos untersagt.
- Schüler dürfen nur von den anderen Schülern mitgenommen werden, wenn dafür eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern vorliegt.

Bei Übertritt muss der Schlüssel morgens im Sekretariat abgegeben werden.



4. Wir wollen auf die zukünftige Berufswelt vorbereiten
Dazu gehört u.a., dass man lernt zwischen Freizeit und Arbeitszeit zu unterscheiden. In der Arbeitswelt und bei der Stellensuche wird man erfahren, dass eigenes Dazutun gefordert ist und einem Einschränkungen abverlangt werden. Deshalb betrachten wir es als unsere Aufgabe auf diese Zeit vorzubereiten, indem wir Schule als Arbeitsort verstehen, wo Regeln vorgegeben sind, die zum Teil bei Stellenbewerbungen und in der Arbeitswelt auch eine Rolle spielen können.

- Symbole und Zeichen die Null-Bock Mentalität verbreiten, sind verboten.
Bei Übertritt wird man aufgefordert der Auflage zu entsprechen und bei Nichteinhalten der Aufforderung ist man nicht zum Unterricht zugelassen bis man ihr entspricht.
- Wirtshausbesuch ist während der Schulzeit (inkl. Pausen) untersagt.

Bei Übertritt werden 5 Tage Stadtausgangsverbot erteilt mit der Auflage eine Pausenaktivität für jüngere Schüler/Innen zu gestalten.

- Der Gebrauch von Handy, Walkman, Discman, Gameboy u.a. ist in der Schule nicht zugelassen.

Bei Übertritt werden diese konfisziert und nur an den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.

- Handys mit integrierter Kamera sowie jegliche andere Kamera sind zum Schutz der Privatsphäre in der Schule strikt untersagt.
- Haarfärben: Provozierende Haarfarben sind nicht zugelassen.
- Piercing: sollte diskret sein. Piercing im Augen -, Mund –  (inkl. Zunge) und Kinnbereich ist nicht zugelassen.
- Tattoos: sollten diskret sein. Implantate sind nicht erlaubt.

Bei Übertritt wird man aufgefordert der Auflage zu entsprechen und bei Nichteinhalten der Aufforderung, ist man nicht zum Unterricht zugelassen bis man ihr entspricht.

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